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AGB für Auftragsvermittlung durch die
FAIRMONTA.de e.K. gegenüber Auftraggebern


1. Anwendungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Montageteams (nachfolgend: "Auftragnehmer") durch die FAIRMONTA.de e.K. (nachfolgend auch: "Wir") an die "Auftraggeber" (Küchenhersteller u.ä., nachfolgend auch: "Kunde") im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, nachfolgend für Vermittlungsverträge zwischen der FAIRMONTA.de e.K. und den Auftraggebern

2. Allgemeine Bestimmungen

Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen. Diese Bestimmungen treten mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch dann, wenn vor Ausführung der Leistung der Kunde nicht noch einmal ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingung hingewiesen wird.

3. Angebot

3.1 Wir vermitteln selbständige Monteure oder Firmen zur Montage und zum Transport von Küchen oder anderen Möbeln sowie selbständige Handwerker oder Firmen zur Erbringung jeglicher handwerklicher Tätigkeiten. Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragnehmer sind die Montageunternehmen. Wir vermitteln den Montageunternehmen Aufträge und den Auftraggebern Montageunternehmen. Wir sind auf beiden Seiten aufgrund der jeweils geschlossenen Vermittlungsverträge tätig. Wir sind sowohl von den Auftragnehmern, als auch von den Auftraggebern zum Abschluss von Werkverträgen bevollmächtigt und von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit. Die Werkverträge kommen daher direkt zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern zustande, es wird kein Subunternehmerverhältnis mit der FAIRMONTA.de e.K. begründet.
3.2 Wir übernehmen die Abrechnung und Rechnungsstellung im Auftrag der Auftragnehmer an die Auftraggeber. Die Inkassoberechtigung bezüglich der Auftragnehmer wird angezeigt und versichert. Sollten sich offene Forderungen aus Kundendiensten oder Schäden mangels Tätigwerden der Auftragnehmer ergeben, so sind die Zahlungsbeträge nach Rücksprache mit den Auftragnehmern durch Vorlage der Originalrechnungen bei uns vorzulegen. Sollte ein Auftragnehmer beim Auftraggeber nicht mehr tätig sein und die Abwicklung der Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber schon vollständig erfolgt sein, so kann sich der Auftraggeber mit seinen Forderungen nur direkt an den ehemaligen Auftragnehmer, jedoch nicht an uns wenden.
3.3 Sollte ein Auftraggeber eine Auslieferung in der Arbeitskleidung des Auftraggebers wünschen, so hat er diese Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Gewährleistung

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5. Preise

Gegenüber den Auftragnehmern berechnen wir eine Vermittlungsprovision. Gegenüber den Auftraggebern ist unsere Dienstleistung in der Regel kostenlos. Eine Ausnahme hiervon besteht bei der Anforderung eines Auftragnehmers innerhalb eines Zeitraums von weniger als 14 Kalendertagen bis zum Einsatzbeginn. In diesem Fall berechnen wir dem Auftraggeber 0,5 % vom ausgelieferten Warenwert. Infos zu Service und Preisen oder individuelle Lösungen erhalten Sie auf Anfrage bei einem beabsichtigten Einsatz in Ihrem Haus. Für alle Kundendienste wird nach einem gesondert vereinbarten Stundensatz je Monteur abgerechnet.

6. Auftragnehmerbindung

Ein Festvertrag mit einem Auftragnehmer, welcher nach Vermittlung durch uns bereits für einen Auftraggeber tätig war, kann von dem Auftraggeber einzig und allein über uns geschlossen werden.

7. Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Dem Auftraggeber werden bei Überschreiten des Zahlungszieles Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nach unserer Wahl und nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt.

8. Gerichtstandvereinbarung und Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der allgemeine Gerichtsstand der FAIRMONTA.de e.K.. Sollten einzelne Klauseln dieser Regelung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und dieser Bedingungen im Ganzen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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