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AGB für Auftragsvermittlung durch die
FAIRMONTA.de e.K. gegenüber Auftragnehmern


1. Anwendungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Montageteams (nachfolgend: "Auftragnehmer") durch die FAIRMONTA.de e.K. (nachfolgend auch: "Wir") an die "Auftraggeber" (Küchenhersteller, Möbelhäuser, u.ä.) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, nachfolgend für Vermittlungsverträge zwischen der FAIRMONTA.de e.K. und den Auftragnehmern.

2. Allgemeine Bestimmungen

Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen. Diese Bestimmungen treten mit schriftlicher Bewerbung durch den Auftragnehmer in Kraft und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Auftragnehmern. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch dann, wenn vor Ausführung der Leistung der Kunde nicht noch einmal ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingung hingewiesen wird.

3. Angebot

3.1 Wir vermitteln selbständige Monteure oder Firmen zur Montage und zum Transport von Küchen oder anderen Möbeln sowie selbständige Handwerker oder Firmen zur Erbringung jeglicher handwerklicher Tätigkeiten. Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragnehmer sind die Montageunternehmen. Wir vermitteln den Montageunternehmen Aufträge und den Auftraggebern Montageunternehmen. Wir sind auf beiden Seiten aufgrund der jeweils geschlossenen Vermittlungsverträge tätig. Wir sind sowohl von den Auftragnehmern, als auch von den Auftraggebern zum Abschluss von Werkverträgen bevollmächtigt und von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit. Die Werkverträge kommen daher direkt zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern zustande, es wird kein Subunternehmerverhältnis mit der FAIRMONTA.de e.K. begründet.
3.2 Wir übernehmen die Abrechnung und Rechnungsstellung im Auftrag der Auftragnehmer an die Auftraggeber. Der Auftragnehmer erteilt der FAIRMONTA.de e.K. die Inkassobevollmächtigung. Diese ist für die Dauer des Vermittlungsverhältnisses unwiderruflich.
3.3 Die Inkassotätigkeit beschränkt sich auf die außergerichtliche Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Auftraggeber. Eine gerichtliche Geltendmachung hat der Auftragnehmer auf eigenes Risiko und eigene Kosten selbst durchzuführen.
3.4 Der Auftragnehmer hat jedoch uns bei gerichtlicher Geltendmachung zum Zwecke der Abrechnung über erzielte Zahlungen zu informieren.

4. Schadenersatz

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5. Preise

Gegenüber den Auftragnehmern berechnen wir eine Vermittlungsprovision von 10% ihres Nettotagesumsatzes zzgl. Umsatzsteuer. Im Fall der Zahlung nach gerichtlicher Geltendmachung durch den Auftragnehmer errechnet sich die Provision aus der erzielten Zahlung. Für alle Kundendienste wird nach einem gesondert vereinbarten Stundensatz je Monteur abgerechnet.

6. Auftragnehmerbindung

Ein Festvertrag mit einem Auftraggeber, welcher nach Vermittlung durch uns bereits Aufträge an den Auftragnehmer vergeben hat, kann vom Auftragnehmer während der Dauer des Vermittlungsverhältnisses einzig und allein über uns geschlossen werden.

7. Zahlungen

Die FAIRMONTA.de e.K. ist berechtigt, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit die Vermittlungsprovision von den erhaltenen Zahlungen einzubehalten. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung hat der Auftraggeber Zahlungen innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Die FAIRMONTA.de e.K. wird den daraus resultierenden Provisionsbetrag in Rechnung stellen.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Dem Auftragnehmer werden bei Überschreitung des Zahlungsziels Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nach unserer Wahl und nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt.

8. Gerichtstandvereinbarung und Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der FAIRMONTA.de e.K.. Sollten einzelne Klauseln dieser Regelung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und dieser Bedingungen im Ganzen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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